ANFRAGE
gem. § 27 BezVG

      Hamburg, den 23.04.2007        

Betr.: Rotlichtfahrer 

Am 10.04.2007 wurde eine 16-jährige Radfahrerin beim überqueren der Fußgängerampel an der Wellingsbütteler Landstraße/Stübeheide bei Grünlicht, 
ungebremst von einem PKW erfasst und verletzt. Diese Rotlicht Missachtung wird auch an den Lichtzeichenanlage Wellingsbütteler Landstr./ Kornweg 
und Wellingsbütteler Landstr./Schluchtweg immer wieder beobachtet. 
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:   
  1. Wann wurden diese drei Lichtzeichenanlagen zuletzt auf Rotlichtverstöße überwacht?
  2. Wie viele Rotlichtverstöße gab es an den beiden LZA in den Jahren 2004, 2005 und 2006?
  3. Zu welcher Tages/Uhrzeit sind diese Rotlichtverstöße zu beobachten?
  4. Wie viele Personenschäden wurden dabei verzeichnet?
  5. Welche Möglichkeiten gibt es, die Erkennbarkeit der Lichtzeichen bei tiefstehender Sonne (Blendung) zu verbessern??

Martina Lütjens

 

Antwort:

Präsidialabteilung der Behörde für Inneres           gemäß § 27 BezVG über „Rotlichtfahrer“ vom 23.04. 2007
 

Die Polizei übermittelt zum Auskunftsersuchen folgende Informationen:  

Die Wellingsbütteler Landstraße verläuft aus Richtung Südwesten in Richtung Nordosten. Sie vermittelt aufgrund durchgehenden Baumbewuchses den Charakter einer Allee. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung beträgt 19.000 Fahrzeuge bei 7 % Schwerlastverkehr (Zahlen der BSU 2004, Messstelle Wellingsbütteler Landstraße / Fuhlsbüttler Straße). Die Knoten Wellingsbütteler Landstraße / Stübeheide und Wellingsbütteler Landstraße / Schluchtweg sind jeweils mit einer Fußgängerlichtzeichenanlage ausgestattet, die das Queren der Wellingsbütteler Landstraße erleichtern sollen. Der Knoten Wellingsbütteler Landstraße / Kornweg ist vollsignalisiert.

Die Polizei hat die Unfall- und Gefahrenlage an diesen drei Örtlichkeiten geprüft.

An den genannten drei Knoten wurden in den letzten drei Jahren und 3 Monaten vom 01.01.2004 bis zum 31.03.2007 insgesamt13 Verkehrsunfälle mit sechs leichtverletzten Personen (davon ein Fußgänger, aber kein Radfahrer und kein Kind) polizeilich aufgenommen.

Die Ursache „Rotlichtmißachtung“ war ein Mal verzeichnet und führte am 26.06.2006 am Knoten Kornweg/Wellingsbütteler Landstraße zu einem Verkehrsunfall mit einem leicht verletzten Kraftfahrzeuginsassen.

Bei dem Unfall vom 10.04.2007, bei dem eine 74-jährige Autofahrerin bei Rotlicht den Vorrang von zwei Schülerinnen auf der Fußgängerfurt nicht beachtete und eine 16-jährige Radfahrerin anfuhr, handelt es sich insofern um einen Einzelfall. 

Häufungen von Rotlichtverstößen wurden von der Polizei nicht beobachtet.

Insgesamt ist die Unfall- und Gefahrenlage an den drei Örtlichkeiten unauffällig und erfordert im Vergleich zu ähnlichen Knoten mit Unfallhäufungen keine schwerpunktmäßige Rotlichtüberwachung.

Gleichwohl erfolgen sporadisch Rotlichtkontrollen an diesen drei Anlagen, an der Anlage Kornweg/Wellingsbütteler Landstraße am 19.03. und 30.03.2007.

Über die weiteren erfragten Daten im Zusammenhang mit Rotlichtverstößen an den drei betreffenden Lichtzeichenanlagen werden bei der Polizei keine Statistiken geführt. 

In diesem Zusammenhang darf betont werden, dass die Verfolgung von Rotlichtverstößen zur

Bekämpfung der Hauptunfallursache „Rotlichtmissachtung“ insgesamt eine hohe Priorität bei der Verkehrsüberwachung hat. Im Jahre 2006 hat die Polizei insgesamt 21.377 Rotlichtverstöße sanktioniert. 

Maßnahmen zur Erhöhung der Erkennbarkeit von Lichtzeichenanlagen wie

  • die Ausstattung der LZA mit phantomarmer Optik,
  • die Verwendung von LED-Signalen oder
  • die Installierung von Kontrastblenden

sind bei einer Gefahrenlage angezeigt, die das allgemeine Unfallrisiko erheblich übersteigt.  

Dies trifft bei der derzeitigen Unfall- und Gefahrenlage an den drei genannten Anlagen nach polizeilicher Bewertung nicht zu. 

Es darf in diesem Zusammenhang auf die primäre Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers hingewiesen werden, der sich auf alltägliche Phänomene im Straßenverkehr wie eine tiefstehende Sonne in den Morgen- oder Abendstunden oder auf andere Verkehrssituationen bei extremen Wetterlagen oder Straßenverhältnissen, die tagtäglich an vielen Stellen auf Hamburgs Straßen auftreten können, einzustellen und die Fahrweise entsprechend anzupassen und z. B. entsprechend langsamer zu fahren hat.