Bezirksamt Hamburg-Nord 
Herrn Bezirksamtsleiter   Kümmellstraße 7     20249 Hamburg          

25.03.2009    Kleine Anfrage 34/2009

Bolzplatz in Klein Borstel/ Stübeheide gegenüber Albert-Schweitzer-Schule, Flurstück 830
Der Bolzplatz ist die einzige Grünfläche in Klein Borstel und wird regelmäßig von Jugendlichen und Erwachsenen zum Fußballspielen genutzt.
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom Mai 2008 heißt es:
Der „Bolzplatz“ an der Stübeheide befindet sich gegenwärtig im Verwaltungsvermögen der Finanzbehörde Immobilienmanagement und ist gemäß Bebauungsplan Ohlsdorf 12 als Schulsportfläche ausgewiesen.
Im B-Plangebiet  Ohlsdorf 12 wird voraussichtlich im Mai 2009 mit der Planung  des neuen Spielplatzes begonnen.
Auf dem Gelände der Albert-Schweitzer-Schule sind KITA-Container für eine Übergangslösung aufgestellt. Hier gibt es keine Außenspielfläche.

 Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1.      Wann wird der Öffentlichkeit der erste Entwurf für den
neuen Spielplatz im Baugebiet Ohlsdorf 12 vorgestellt?

2.      In welchen Zeitraum kann der Spielplatz fertig gestellt werden?

3.      Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

4.      Welche Kosten würden durch die Errichtung eines Zaunes
auf dem Bolzplatz, Flurstück 830, z.B.:40 x 40 Meter (zum Schutz vor Hunden) entstehen?

5.      Wie müsste der Untergrund hergerichtet werden und
welche Kosten würden hier entstehen?

6.      Welche Kosten entstehen für z.B.: Sandkiste, Schaukel und Wippe o.ä.?

7.      In welchem Zeitraum wäre dies herzustellen?

8.      Wer würde die entstehenden Kosten für die Übergangslösung „Außenspielfläche“ auf dem Bolzplatz tragen?

9.      Wie würde der Bolzplatz hergestellt werden, wenn die Übergangslösung „Außenspielfläche“ nicht mehr benötigt wird?

10.  Kann hier der einstimmige Beschluss des Ortsausschusses Fuhlsbüttel vom 06.06.2007: „Erneuerung der beiden Fußballtore,
Wiederherstellung der Rasenfläche, Einzäunung der Fläche und das Aufstellen eines Schildes „Ballspielplatz“, endlich umgesetzt werden?

Martina Lütjens
Bezirksabgeordnete

 Bezirksamt Hamburg-Nord                                                              

 A N T W O R T  auf die   KLEINE ANFRAGE 34/2009

Fragesteller: Martina Lütjens (CDU)

Betr.: Bolzplatz in Klein Borstel / Stübeheide gegenüber Albert-Schweitzer-Schule,Flurstück 830 

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ab Mai 2009 gibt es vor Ort an Hand eines Vorentwurfs eine Plandiskussion mit Anwohnern und Nutzern. 

Zu 2 und 3:

Es ist davon auszugehen, dass unter normalen Umständen 8 Monate nach dem Beteiligungsverfahren die Fertigstellung eines Spielplatzes in dieser Größenordnung realisiert ist. 

Zu 4 bis 10:

Der Bebauungsplan Ohlsdorf 12 weist das Flurstück 830 der Gemarkung Ohlsdorf, gemeinhin als Bolzplatz bezeichnet, als „Schulsportanlage FHH“ aus. Das Flurstück 830 ist gegenwärtig sogenanntes Allgemeines Grundvermögen der FHH, die Grundeigentümerschaft wird von der Finanzbehörde -Immobilienmanagement- wahrgenommen. Wann mit einer Übertragung der Fläche in das Verwaltungsvermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), und damit auch mit einer Realisierung der ausgewiesenen Schulsportanlage zu rechnen ist, kann zur Zeit vom Bezirksamt nicht  eingeschätzt werden.

Da das Bezirksamt Hamburg-Nord weder Grundeigentümer noch durch die Ausweisung Begünstigter ist, kann eine Nutzung dieser Fläche als unter Bezirksverantwortung stehender Bolz- oder Spielplatz nicht in Aussicht gestellt werden. Vor diesem Hintergrund wäre auch der personelle Aufwand zur Ermittlung der Kosten eines Zaunes für einen Bolzplatz  bzw. für Spielgeräte sowie die Herrichtung des Untergrundes nicht verhältnismäßig.

Auch eine temporäre Nutzung der Fläche, also bis zur Inanspruchnahme durch den Begünstigten, ist unter den vorgenannten Umständen nicht realisierbar, da sowohl für die Überlassung als auch für die Herrichtung erhebliche Mittel einzuwerben wären, die aufgrund der Ausweisung des Bebauungsplans nicht nachhaltig wären. Da sich die Anforderungen an Bolz- und Spielplätze aber nicht nach temporärer oder dauerhafter Nutzung unterscheiden, wird eine entsprechende Realisierung für nicht möglich erachtet.

Für den Fall, dass der KITA-Betreiber eine Außenspielfläche für die im Bereich der Albert-Schweitzer-Schule aufgestellten Container auf dem Flurstück 830 herstellen will, müsste im Vorwege ein entsprechender Mietvertrag mit der Finanzbehörde –Immobilienmanagement- geschlossen werden. Die Herstellung der Außenspielfläche müsste dann durch den KITA-Betreiber erfolgen.

Harald Rösler