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Bezirksamt Hamburg-Nord 25.03.2009 Kleine Anfrage 34/2009 Bolzplatz in Klein
Borstel/ Stübeheide gegenüber Albert-Schweitzer-Schule, Flurstück
830 Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1.
Wann wird der
Öffentlichkeit der erste Entwurf für den 2. In welchen Zeitraum kann der Spielplatz fertig gestellt werden? 3. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
4.
Welche Kosten würden
durch die Errichtung eines Zaunes
5.
Wie müsste der Untergrund
hergerichtet werden und 6. Welche Kosten entstehen für z.B.: Sandkiste, Schaukel und Wippe o.ä.? 7. In welchem Zeitraum wäre dies herzustellen? 8. Wer würde die entstehenden Kosten für die Übergangslösung „Außenspielfläche“ auf dem Bolzplatz tragen? 9. Wie würde der Bolzplatz hergestellt werden, wenn die Übergangslösung „Außenspielfläche“ nicht mehr benötigt wird?
10.
Kann hier der einstimmige
Beschluss des Ortsausschusses Fuhlsbüttel vom 06.06.2007: „Erneuerung der
beiden Fußballtore, Martina Lütjens Bezirksamt Hamburg-NordA N T W O R T auf die KLEINE ANFRAGE 34/2009 Fragesteller: Martina Lütjens (CDU) Betr.: Bolzplatz in Klein Borstel / Stübeheide gegenüber Albert-Schweitzer-Schule,Flurstück 830 Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1: Ab Mai 2009 gibt es vor Ort an Hand eines Vorentwurfs eine Plandiskussion mit Anwohnern und Nutzern. Zu 2 und 3: Es ist davon auszugehen, dass unter normalen Umständen 8 Monate nach dem Beteiligungsverfahren die Fertigstellung eines Spielplatzes in dieser Größenordnung realisiert ist. Zu 4 bis 10: Der Bebauungsplan Ohlsdorf 12 weist das Flurstück 830 der Gemarkung Ohlsdorf, gemeinhin als Bolzplatz bezeichnet, als „Schulsportanlage FHH“ aus. Das Flurstück 830 ist gegenwärtig sogenanntes Allgemeines Grundvermögen der FHH, die Grundeigentümerschaft wird von der Finanzbehörde -Immobilienmanagement- wahrgenommen. Wann mit einer Übertragung der Fläche in das Verwaltungsvermögen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), und damit auch mit einer Realisierung der ausgewiesenen Schulsportanlage zu rechnen ist, kann zur Zeit vom Bezirksamt nicht eingeschätzt werden. Da das Bezirksamt Hamburg-Nord weder Grundeigentümer noch durch die Ausweisung Begünstigter ist, kann eine Nutzung dieser Fläche als unter Bezirksverantwortung stehender Bolz- oder Spielplatz nicht in Aussicht gestellt werden. Vor diesem Hintergrund wäre auch der personelle Aufwand zur Ermittlung der Kosten eines Zaunes für einen Bolzplatz bzw. für Spielgeräte sowie die Herrichtung des Untergrundes nicht verhältnismäßig. Auch eine temporäre Nutzung der Fläche, also bis zur Inanspruchnahme durch den Begünstigten, ist unter den vorgenannten Umständen nicht realisierbar, da sowohl für die Überlassung als auch für die Herrichtung erhebliche Mittel einzuwerben wären, die aufgrund der Ausweisung des Bebauungsplans nicht nachhaltig wären. Da sich die Anforderungen an Bolz- und Spielplätze aber nicht nach temporärer oder dauerhafter Nutzung unterscheiden, wird eine entsprechende Realisierung für nicht möglich erachtet. Für den Fall, dass der KITA-Betreiber eine Außenspielfläche für die im Bereich der Albert-Schweitzer-Schule aufgestellten Container auf dem Flurstück 830 herstellen will, müsste im Vorwege ein entsprechender Mietvertrag mit der Finanzbehörde –Immobilienmanagement- geschlossen werden. Die Herstellung der Außenspielfläche müsste dann durch den KITA-Betreiber erfolgen. Harald Rösler |