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Anfrage gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz in der BV Hamburg-Nord, Fahrzeugverkehr auf dem Friedhof Ohlsdorf Mai 2009
Die
Behörde für Inneres hat die o.g. Anfrage bearbeitet und teilt dazu Folgendes
mit: Das Unternehmen hat bisher weder die Einhaltung von Tempo 30 auf dem Friedhofsgelände überprüfen noch Verkehrszählungen durchführen können. Durchgangsverkehre fahren jedoch offensichtlich in der Zeit von 07.00 bis 09.00 h verstärkt in Ost-West-Richtung und von 16.00 bis 19.00 h in geringerem Umfang in Gegenrichtung über den Friedhof. Dabei wird die verbotswidrige Einfahrt bzw. Durchfahrt vor der morgendlichen Öffnungszeit (08.00 h) dadurch begünstigt, dass Mitarbeiter des Unternehmens bei der Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz nach der Einfahrt auf das Gelände die Tore zum Friedhofsgelände nicht wieder schließen.
Einfahrtskontrollen hat das Unternehmen bisher nicht durchgeführt. Die Montage von Schranken an den Ein- und Ausfahrten wurde erwogen, aber wegen der Kosten und zu besorgenden Probleme bei der Verkehrsabwicklung insbesondere im Bereich Fuhlsbüttler Straße bisher nicht realisiert.
In einem Beratungsgespräch mit Vertretern des Unternehmens „Hamburger Friedhöfe“ am 11.05.2009 haben Vertreter der Straßenverkehrsbehörde angeregt,
· die Mitarbeiter anzuhalten, die Tore an den Zufahrten zum Friedhof nach der Einfahrt vor 08.00 h wieder zu schließen
· die Ausfahrt an der Fuhlsbüttler Straße auf einen Fahrstreifen einzuengen, so dass während der Grünzeit ca. 50 % weniger Fahrzeuge abfließen können, zur morgendlichen Hauptverkehrszeit längere Wartezeiten entstehen und dadurch die Durchfahrt über den Friedhof unattraktiv wird, weil keine Zeitvorteile mehr zu erzielen sind und für die Abwicklung des Besucherverkehrsaufkommen nach der Hauptverkehrs-zeit ein Fahrstreifen ausreicht.
Das Unternehmen „Hamburger Friedhöfe“ will für die Umsetzung der Maßnahmen die anstehende ca. 3-wöchige Vollsperrung der Sorbusallee wegen Sielbauarbeiten an der östlichen Zufahrt an der Bramfelder Chaussee nutzen, deren Wirkung in den nächsten 3 Monaten beobachten und die Verkehrssituation auf dem Friedhofsgelände anschließend erneut mit der Straßenverkehrsbehörde beraten.
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